Solarstrom | Förderung und Finanzierung

Der Staat unterstützt Ihre Investition in Solarenergie

Vergütung

Ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaik-Anlagen wird durch das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz EEG) geregelt. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme den erzeugten Strom zum festgesetzten Satz* zu vergüten.

Möglichkeit 1: Volleinspeisung

Die Vergütungssätze unterliegen einer Degression, d.h. sie werden in gewissen Abständen gesenkt. Zum 01.01.2011 werden sie nochmals um ca. 10 % gesenkt.

Die Vergütungssätze   seit 01.01.2011
Aufdachanlagen bis 30 kWp 28,74 ct/kWh
Aufdachanlagen von 30 bis 100 kWp 27,33 ct/kWh
Aufdachanlagen von 100 bis 1.000 kWp 25,86 ct/kWh
Aufdachanlage > 1.000 kWp 21,56 ct/kWh
Freiflächenanlagen   21,11 ct/kWh
Konversionsflächen   22,07 ct/kWh

Möglichkeit 2: Eigenverbrauch und Einspeisung

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren produzierten Strom selbst zu verbrauchen und eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Darüber hinaus können Sie den nicht benötigten Strom zum oben angegebenen Satz ins öffentliche Netz einspeisen. Für den Eigenverbrauch, der höher als 30 % Ihres produzierten Stroms liegt, gilt der höhere Satz, den wir in Klammern angeben haben:

Die Vergütungssätze für Eigenverbrauch seit 01.01.2011

Anlagen bis 30 kWp 12,36 ct/kWh (16,74)
Anlagen von 30 bis 100 kWp 10,95 ct/kWh (15,33)
Anlagen von 100 bis 500kWp 9,48 ct/kWh (13,86)

*Quelle: Bundesverband für Solarwirtschaft, Angaben ohne Gewähr