Solarstrom | Förderung und Finanzierung
Der Staat unterstützt Ihre Investition in Solarenergie
Vergütung
Ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaik-Anlagen wird durch das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz EEG) geregelt. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme den erzeugten Strom zum festgesetzten Satz* zu vergüten.
Möglichkeit 1: Volleinspeisung
Die Vergütungssätze unterliegen einer Degression, d.h. sie werden in gewissen Abständen gesenkt. Zum 01.01.2011 werden sie nochmals um ca. 10 % gesenkt.
| Die Vergütungssätze | seit 01.01.2011 | |
| Aufdachanlagen bis | 30 kWp | 28,74 ct/kWh |
| Aufdachanlagen von | 30 bis 100 kWp | 27,33 ct/kWh |
| Aufdachanlagen von | 100 bis 1.000 kWp | 25,86 ct/kWh |
| Aufdachanlage | > 1.000 kWp | 21,56 ct/kWh |
| Freiflächenanlagen | 21,11 ct/kWh | |
| Konversionsflächen | 22,07 ct/kWh | |
Möglichkeit 2: Eigenverbrauch und Einspeisung
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren produzierten Strom selbst zu verbrauchen und eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Darüber hinaus können Sie den nicht benötigten Strom zum oben angegebenen Satz ins öffentliche Netz einspeisen. Für den Eigenverbrauch, der höher als 30 % Ihres produzierten Stroms liegt, gilt der höhere Satz, den wir in Klammern angeben haben:
Die Vergütungssätze für Eigenverbrauch seit 01.01.2011
| Anlagen bis | 30 kWp | 12,36 ct/kWh (16,74) |
| Anlagen von | 30 bis 100 kWp | 10,95 ct/kWh (15,33) |
| Anlagen von | 100 bis 500kWp | 9,48 ct/kWh (13,86) |
*Quelle: Bundesverband für Solarwirtschaft, Angaben ohne Gewähr
