Rückenwind für das Energy Sharing

Energy Sharing 2026: Solarstrom gemeinsam und regional nutzen

Seit Juni 2026 schafft § 42c EnWG neue Möglichkeiten für das sogenannte Energy Sharing. Erneuerbarer Strom aus Photovoltaikanlagen kann unter bestimmten Voraussetzungen über das öffentliche Verteilnetz gemeinschaftlich genutzt werden.

Für Unternehmen, Kommunen und Energiegemeinschaften entstehen damit neue Möglichkeiten, lokal erzeugten Solarstrom effizienter zu nutzen und zukünftige Energiekonzepte flexibler zu gestalten.

Was bedeutet Energy Sharing?

Beim Energy Sharing wird erneuerbarer Strom nicht ausschließlich am Ort der Erzeugung verbraucht. Teilnehmer können erzeugten Solarstrom innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich nutzen.

Erzeugung und Verbrauch müssen sich dabei nicht im selben Gebäude befinden. Die Zuordnung erfolgt über entsprechende Messtechnik und das öffentliche Stromnetz.

Damit ergänzt Energy Sharing klassische Modelle wie Eigenverbrauch, Batteriespeicherung und Netzeinspeisung.

Neue Chancen für Photovoltaik und Batteriespeicher

Besonders interessant wird Energy Sharing in Verbindung mit Photovoltaikanlagen und modernen Batteriespeichersystemen.

Während Photovoltaik tagsüber große Mengen erneuerbaren Strom erzeugt, können Batteriespeicher überschüssige Energie aufnehmen und zeitlich flexibel bereitstellen. Dadurch lassen sich Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abstimmen.

Photovoltaik, Batteriespeicher und intelligentes Energiemanagement können so zunehmend zu einem ganzheitlichen Energiesystem verbunden werden.

Für wen ist Energy Sharing interessant?

Energy Sharing kann insbesondere für folgende Anwendungsbereiche interessant sein:

  • Unternehmen und Gewerbestandorte
  • Kommunen und kommunale Einrichtungen
  • Energiegenossenschaften
  • Quartiere und Immobilienprojekte
  • Betreiber größerer Photovoltaikanlagen

Welche Möglichkeiten konkret bestehen, hängt vom jeweiligen Standort, Netzgebiet, Anlagenkonzept und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Energy Sharing bei neuen Energieprojekten mitdenken

Der gesetzliche Rahmen ist geschaffen, die praktische Umsetzung befindet sich jedoch noch in der Entwicklung. Für zukünftige Photovoltaik- und Batteriespeicherprojekte kann es deshalb sinnvoll sein, neue Nutzungsmöglichkeiten bereits während der Planung zu berücksichtigen.

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